|
die Überführung zu veranlassen bzw. durchzuführen |
|
die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen zu lassen |
|
mit den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen und ggf. mit berufsständischen Organisationen abzurechnen |
|
mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen abzurechnen |
|
Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherung zu beantragen |
|
eine Abmeldung bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle durchzuführen |
|
den Verstorbenen zwecks Untersagung von unerlaubten Werbesendungen bei der sog. "Robinson-Liste" zu melden |
|
einen Erbschein zu beantragen und das Testament eröffnen zu lassen und dazu ggf. einen Notar einzuschalten |
|
die Wohnung zu kündigen |
|
Telefon und Abonnements zu kündigen |
|
einen Rentenanspruch bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten geltend zu machen |
|
das Auto und die Kfz-Versicherung abzumelden |
|
die Mitgliedschaft bei Vereinen zu kündigen |
|
weitere Dienstleistungen und Lieferungen abzubestellen |
|
eine Umbestellung der Post zu veranlassen |
|
Daueraufträge bei der Bank zu ändern |
|
die Fälligkeit von Terminzahlungen zu überprüfen |
|
eventuelle Kreditgeber zu informieren |
|
Kunden und Lieferanten in Kenntnis zu setzen |
|
einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten |
|
einen Steuerberater hinzuzuziehen |